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Wechsel,Besteuerungsform

Ein Mandant hat bisher seine Umsätze nach der Regelbesteuerung versteuert. Die Einnahmen haben im Jahr 2020 ca. 16.700 € und werden in diesem Jahr ca. 15.000 € betragen. In den vergangenen Jahren hat der Umsatz die Grenze von 50.000 € auch nicht überschritten. Kann er ab dem Jahr 2022 die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen? Wenn dies nicht möglich ist: Kann er auch das Gewerbe zum 31.12.2021 abmelden und nach drei Monaten wieder anmelden und die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen?
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