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Neugründung,Umsatz,Verfahrensfragen,§ 19 Abs. 3 UStG

X hat Mitte 2021 einen Gewerbebetrieb angemeldet und dem Finanzamt mitgeteilt, die Kleinunternehmerregelung anwenden zu wollen. Vorher war er kein Unternehmer. Den Jahresumsatz 2021 hatte er auf max. 5.000 € geschätzt. Tatsächlich hat er nun in fünf Monaten schon rd. 21.000 € Umsatz erzielt. Fragen/Themen: Ist damit die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung noch möglich? Der aufs Jahr hochgerechnete Umsatz liegt ja bereits jetzt über 22.000 €. Oder kann X freiwillig auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nachträglich verzichten? Seine Kunden sind überwiegend vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Kann er dann die bereits ausgestellten Rechnungen berichtigen und die Zahlung der Mehrsteuer verlangen? Was muss X in diesem Fall dem Finanzamt mitteilen?
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