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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Gesamtumsatz

Unser Mandant ist Finanzberater und nennt sich „Finanzberatung mit Leidenschaft“. Er erhält von verschiedenen Firmen Provisionen für z.B. Vermittlung von Krediten, Telefonanschlüssen, Krankenkassenwechsel, Versicherungen usw. Diese Umsätze werden verschieden im § 4 UStG berücksichtigt. Zum Teil sind sie aber auch steuerpflichtig. Um zu ermitteln, ob § 19 UStG für die steuerpflichtigen Umsätze angewendet werden kann, muss der Gesamtumsatz errechnet werden. Beim Gesamtumsatz werden Hilfsumsätze nur abgezogen, die nicht den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens bilden. Nun stellt sich die Frage, ob eine Vermittlung einer Wohnung ein Hilfsumsatz ist oder nicht? Gehören in meinem Fall alle Umsätze zur Finanzberatung?
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