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GbR,Unternehmer,Organschaft

Unser Mandant hat mehrere GbRs mit unterschiedlichen Beteiligungen gegründet. Bsp. GbR 1: Mandant 99 % und GmbH 1 % (Mandant 100%iger Gesellschafter) GbR 2: Mandant 98 % und GmbH 2 % etc. Werden die GbRs jeweils als eigenständige Unternehmer behandelt? Kann jede GbR die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?
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