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Regelbesteuerung,§ 13b UStG,Wechsel

Bei unserem Mandanten wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass im Jahr 2017 die sog. Kleinunternehmergrenze überschritten war und die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften zu erfolgen habe. Gleichzeitig erfüllt er die Voraussetzungen als Subunternehmer (§ 13b UStG). Wir bitten um rechtliche Würdigung und um Mitteilung, ob dies entsprechend zu korrigieren ist. Darüber hinaus erfüllte er bereits seit 2017 die Voraussetzungen nach § 13b UStG. Ist dies ebenfalls im Rahmen der BP zu korrigieren?
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