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Verkauf,Kundenstamm

Mandantin hat zwei Praxen für integrative Lerntherapie. Ein Standort ist in der Innenstadt und der andere etwas außerhalb. Sie erbringt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 ff. UStG. Im Jahr 2020 wird der Patientenstamm der Praxis in der Innenstadt für ca. 16.000 € verkauft, der andere Standort läuft ganz normal weiter. Wie ist der Verkauf ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich zu behandeln? Kann der Verkauf des Patientenstamms evtl. umsatzsteuerlich unter die Kleinunternehmerregelung fallen?
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