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USA,Designer

Fall: Mandant ist als Game-Designer tätig im Nebenjob. Hauptberuflich ist er angestellt. Die Tätigkeit als Game-Designer fällt m. E. unter § 18 EStG, da er freiberuflich und selbständig tätig ist, also kein Gewerbebetrieb. Wegen der evtl. USt fällt er, solange er unter dem FB bleibt, unter § 19 UStG. Was ist mit den Einnahmen, die aus den USA (Nintendo) für die weltweit verkauften Spiele eingehen? Sind sie auch umsatzsteuerpflichtig?
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