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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Kleinunternehmer

Meine Mandantin ist eine ungeteilte Erbengemeinschaft, bestehend aus drei natürlichen Personen. Die Erbengemeinschaft erziehlt Vermietungseinkünfte durch die Vermietung von insgesamt drei Objekten. Hierbei handelt es sich in erster Linie um langfristig vermieteten Wohnraum (klassische Wohnungen). Außerdem befinden sich in zwei der Objekte je zwei Ladenlokale, für die nicht der Verzicht auf Steuerbefreiung erklärt wurde. Weiterhin werden Pkw-Stellplätze vermietet sowohl an Wohnungsmieter als auch an externe Mieter. Für die externen Mieter wurde bisher unter Berücksichtigung der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer ausgewiesen, eingenommen oder abgeführt. Müssen bei der Prüfung der Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung die Vermietungsumsätze der Ladenlokale berücksichtigt werden? Oder bleiben diese außer Ansatz, da hierbei nicht zur Umsatzsteuer optiert wurde?
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