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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Gesamtumsatz

Mein Mandant betreibt eine Vermietung einer Monteurwohnung im gewerblichen Sinne. Im November 2019 hat er seine ersten Mieteinnahmen und das Gewerbe wurde auch zum 01.11.2019 angemeldet. Die Einnahmen belaufen sich auf 3.973 €. Anteilsmäßig würden diese Einnahmen die Kleinunternehmergrenze von 22.000 € überschreiten. Jedoch sind Nutzen und Lasten vorher schon übergegangen und die Grunderwerbsteuer sowie der Kaufvertrag sind im April 2019 erstellt worden. Ist die Umsatzgrenze denn auf 2/12 auszurechnen oder gibt es einen anderen Weg, darunter zu fallen?
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