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§ 19 UStG,Verzicht,Widerruf

Mein Mandant hat ein Einfamilienhaus mit PV-Anlage (14 Jahre alt) per 01.01.2018 gekauft. Laut Vertrag liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG vor. Somit führt mein Mandant insbesondere die Berichtigungszeiträume hinsichtlich der Vorsteuer fort. (Anlage wurde vorher umsatzsteuerpflichtig geführt.) Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Jahr 2018 wurde somit auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet gem. § 19 Abs. 2 UStG. Meine Frage: Ab welchem Jahr ist nun der Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich? (Voraussetzungen liegen vor.) Wann beginnt nun der Fünf-Jahres-Zeitraum beim Erwerber? Wie muss der Antrag gestellt werden?
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