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Umsatz,Schwellen

Unser Mandant hatte mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage vor ca. zehn Jahren auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG verzichtet und war seither Regelversteuerer. Zu Beginn des Wj. 2020 wollte er dann die KU-Regelung in Anspruch nehmen. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Im Dezember 2021 haben sich die Verhältnisse nun doch wieder geändert und er möchte gerne wieder Regelversteuerer werden. Ist das möglich?
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