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§ 19 UStG,Kleinunternehmerregelung,Antrag

A ist Künstler im Nebenerwerb. Im Jahr 2018 konnte er nach vielen Jahren erstmals nicht mehr die Kleinunternehmerregelung anwenden, da er im Vorjahr die Umsatzgrenze überschritten hatte. Ab 2018 hat er also USt angemeldet und abgeführt. Im Jahr 2019 (und in den Jahren 2020 und 2021) hat er die Umsatzgrenze wieder unterschritten. Trotzdem hat er in den Jahren 2020 ff. stets USt-Voranmeldungen abgegeben und die Umsätze als umsatzsteuerpflichtig behandelt. Den Kunden hat er aber stets Rechnungen ohne separaten USt-Ausweis geschrieben. Frage: Kann A im Rahmen seiner Gewinnermittlung 2020 bzw. seiner USt-Erklärung 2020 noch rückwirkend zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren (und auch für 2021 ff.) und sich die zu viel gezahlte USt zurückholen? Welche Angaben muss er diesbezüglich gegenüber dem Finanzamt machen?
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