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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Verzichtserklärung

Unternehmer A betreibt seit 2020 ein Unternehmen. Im steuerlichen Erfassungsbogen gibt er gegenüber dem Finanzamt an, dass er Kleinunternehmer ist. Im März 2022 gibt A eine Umsatzsteuererklärung für 2020 ab, in der er auch Vorsteuerbeträge geltend macht (Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung, § 19 (2) UStG. Das Finanzamt verbescheidet im Mai 2022 die USt und wendet die Kleinunternehmerregelung an. Die geltend gemachten Vorsteuerbeträge werden nicht anerkannt. Ist das Vorgehen des Finanzamts rechtmäßig?
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