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SFN-Zuschläge,Grundlohn,Beiträge U-Kasse,§ 3b EStG

Arbeitnehmer X soll steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG erhalten, weil die Voraussetzungen unstreitig vorliegen. Im Arbeitsvertrag ist sein monatliches Bruttogehalt und die Arbeitszeit vereinbart, „zzgl. 250 € monatlicher betrieblicher Altersversorgung“. Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine Unterstützungskasse. Frage: Gehören die 250 € zum Grundlohn im Sinne des § 3b EStG?
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