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Lohnabrechnung,Lohnkonto,Reisekostenabrechnung,§ 41 Abs. 1 EStG

Der Arbeitnehmer reicht beim Arbeitgeber seine Reisekosten ein. Der Arbeitgeber erstattet diese Reisekosten (Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten, Hotel) dem Arbeitnehmer per separater Banküberweisung. Müssen diese Reisekosten auch auf der Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers dargestellt/aufgeführt werden oder nicht? Des Weiteren ist die Frage, wie es sich bei einem Minijobber verhält, wenn dieser 450 € komplett ausgeschöpft hat, und wird ggf. der Verpflegungsmehraufwand gekürzt bei einem Frühstück?
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