Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Nachtzuschlag,Anspruch und Anrechnung auf Mindestlohn,Lohnsteuerpflicht

Mandant A betreibt ein Tanzlokal. Arbeitnehmer B ist bei A beschäftigt. Er wird nach Stundenlohn bezahlt und erhält den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn. B leistet auch Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht nicht. Es ist nicht erkennbar, dass für die Nachtarbeit Lohnzuschläge oder Freistellungen gewährt werden. Sehen Sie lohnsteuerliche Probleme? Gibt es ein Problem mit dem Mindestlohngesetz?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen