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Firmenwagen-Sachbezug,Geschäftsführer GmbH,§ 19 EStG

Unser Mandant hat in seiner GmbH (Handelsvertretung mit Vertrieb und Handel von Werkzeugzubehör) mehrere Fahrzeuge, unter anderem einen Bentley und einen Porsche Cayenne, die er beide für Privatfahrten nutzt. Der Bentley hat den deutlich höheren Bruttolistenpreis. Unser Mandant hat das Fahrzeug über die GmbH geleast und an sich als Privatperson vermietet. Der Porsche wurde von der GmbH gekauft und dient als Geschäfts- und Privatfahrzeug. Bei Unternehmern, die alleinstehend sind, muss der Steuerpflichtige in Fällen mit mehreren Fahrzeugen die Nutzungsentnahme aus Vereinfachungsgründen nur für das Fahrzeug ansetzen, das den höchsten Bruttolistenpreis hat. Für weitere Fahrzeuge muss kein zusätzlicher pauschaler Nutzungswert angesetzt werden. Kann bei einer GmbH auch auf diesen Grundsatz zurückgegriffen werden? Muss unser Mandant für den Porsche Cayenne den Sachbezug versteuern, auch wenn er als Privatfahrzeug den Bentley von der GmbH angemietet hat? Ändert sich an der Besteuerung des Sachbezugs etwas, wenn eine zweite Person mit Führerschein in seinem Haushalt lebt?
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