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Sonstiger Bezug,Abfindung

SV: Arbeitnehmer (Monatsgehalt 5.000 €) tritt zum 30.06. eines Jahres aus dem Unternehmen aus und erhält eine Abfindung (120.000 €). Abfindung kommt im Austrittsmonat zur Auszahlung. Arbeitnehmer gibt eine Erklärung ab, in der er seinen voraussichtlichen Restverdienst nach Austritt mit 0,00 € (01.07.–31.12.) angibt. Frage: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Auszahlung als Restverdienst auf den Jahresbetrag (bei Weiterbeschäftigung) hochzurechnen, oder kann er die erklärten Angaben des Arbeitnehmers annehmen? Welchen Wert muss der Arbeitgeber für den lfd. Jahresarbeitslohn ohne Abfindung annehmen?
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