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Direktversicherung,Puaschalversteuerung

Der Mitarbeiter meines Mandanten hat eine Direktversicherung abgeschlossen. Der Beitrag des Arbeitnehmers beträgt 142,50 €, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss von 28,50 €. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen rein arbeitgeberfinanzierten Beitrag von 100 €. Frage: Muss auch der arbeitgeberfinanzierte Beitrag pauschal lohnversteuert werden?
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