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Kapitalabfindung Pensionszusage an Witwe,Lohnbesteuerung,Behandlung GmbH

Der Gesellschafter-Geschäftsführer G verstirbt nach einer Krankheit. Für ihn hatte die GmbH eine „Pensionszusage auf Kapital bei laufendem Gehaltsverzicht“ vereinbart. Das war im Jahr 1996. Für die Ehefrau wurde eine Hinterbliebenenleistung in Höhe von ca. 163.000 € festgelegt. Zur Sicherung der Ansprüche wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Frage: Ist die Auszahlung des Versorgungskapitals für die GmbH oder die hinterbliebene Ehefrau in irgendeiner Form steuerpflichtig?
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