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Studiengebühren,Steuerfreie Arbeitgeberleistungen,§ 19 EStG

Der Sohn XYZ ist als Angestellter der Firma ABC GmbH tätig. Für den Sohn des Geschäftsführers werden Studiengebühren als Fortbildungskosten übernommen. Laut Auffassung der Finanzverwaltung stellt die Übernahme der Studiengebühren einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer dar und ist zu versteuern. Die Übernahme der Fortbildungskosten ist im Arbeitsvertrag des Sohns fremdüblich vereinbart.
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