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Sachgutscheine,Arbeitgeber,Rabattfreibetrag

Ein Mandant produziert und vertreibt Stühle. Im Rahmen einer sog. „Homeoffice-Aktion“ soll nun jeder Mitarbeiter (Arbeitnehmer) zusammen mit seiner monatlichen Gehaltsabrechnung einen Gutschein ausgehändigt bekommen, der den verbilligten Erwerb im Outlet des Mandanten ermöglicht. Der Gutschein ist nicht personalisiert und kann, sofern er von den Mitarbeitern an Angehörige oder auch an fremde Dritte weitergegeben wird, von diesen im Outlet ohne Kontrolle der Arbeitnehmereigenschaft eingelöst werden. Ergeben sich bei vorliegendem Sachverhalt lohnsteuerliche Konsequenzen für die Mitarbeiter? Meines Erachtens ist dies nicht der Fall, da der Gutschein ja im Prinzip durch jede x-beliebige Person eingelöst werden kann. Im Gegensatz dazu müsste die Anwendung des Rabattfreibetrags geprüft werden, wenn der Gutschein personalisiert wäre und die betreffenden Mitarbeiter beim Einlösen desselben (z. B. über den Nachweis bzw. die Registrierung der Personalnummer an der Kasse des Outlets) als solche identifiziert werden würden.
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