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Haftung,Lohnsteuer,Arbeitnehmer

Im Zuge einer kürzlich durchgeführten Lohnsteuer-Außenprüfung ergaben sich für einen Mitarbeiter für die Jahre 2016–2018 einvernehmlich Lohnsteuernachforderungen seitens des Finanzamts. Ursache hierfür war die Berechnung des geldwerten Vorteils – Pkw-Nutzung. Der Arbeitgeber will diese Nachforderungen für den Arbeitnehmer nicht übernehmen, allenfalls i.R. einer (Netto-)Haftung vorstrecken. Ist diese Möglichkeit gegeben, wenn, wie hier, der Arbeitnehmer die Steuerklasse III hat und zusätzlich einen Steuerfreibetrag in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen erfasst hat?
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