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Arbeitslohn,Rückzahlung

Wir betreuen eine GmbH. Eine leitende Angestellte hatte im Jahr 2020 einen Bonus von 20 T€ erhalten. Im Frühjahr 2021 stellte sich heraus, dass diese Zahlung ungerechtfertigt war. Der Betrag ist von der Mitarbeiterin also an die GmbH zurückzubezahlen. Dies soll im Jahr 2021 auch erfolgen. Im Jahr 2020 hat die Angestellte im Spitzensteuerbereich verdient. Im Jahr 2021 wird sie deutlich weniger verdienen. Der Höchststeuersatz dürfte sich bei 30 % bewegen. Wenn die Angestellte nun das Gehalt im Jahr 2021 zurückbezahlt, wird sich das zu versteuernde Einkommen nochmal reduzieren. Die Steuerbelastung durfte auf 0 € im Jahr 2021 absinken. Im Jahr 2020 hat die Angestellte also zum Spitzensteuersatz Steuern bezahlt. Im Jahr 2021 würde sie nur eine geringe Steuererstattung aufgrund der Rückzahlung an den Arbeitgeber erhalten. Die sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten heben sich auf und sind erledigt. Besteht eine Möglichkeit, die Rückzahlung von 20 T€ mit steuerlicher Wirkung bereits im Jahr 2020 bei der GmbH und unserer Mandantin zu erfassen? Der Jahresabschluss 2020 der GmbH ist noch nicht erstellt. Die Jahressteuerbescheinigung für die Angestellte wurde bereits erstellt und an das Finanzamt übermittelt. Kann die Gehaltsabrechnung 2020 noch korrigiert werden? Kann die Verpflichtung zur Zurückzahlung von 20 T€ also bereits im Jahr 2020 geltend gemacht werden?
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