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§ 9 Abs. 4a S. 6 EStG,Dreimonatsfrist,Anreisetag

A ist auswärtig tätig. A reist am Sonntagabend mit der Bahn an den Tätigkeitsort (mit Wohnung der Firma) an (eine Tätigkeit wird aber nicht ausgeübt). Am Montag ist er dort tätig. Am Dienstag ist er bis abends tätig und reist am selben Tag mit der Bahn noch zurück. Dies wiederholt sich jede Woche. Es geht um die Dreimonatsfrist bei Auswärtstätigkeit. Gilt der Tätigkeitsort an mehr als zwei Tagen aufgesucht bzw. zählt der Anreisetag am Sonntag mit?
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