Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

KUG,Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,Korrekturen

Ein Arbeitgeber vereinbart mit einer Mitarbeiterin Kurzarbeit ab 21.4.2020 bis 31.8.2020. Kurze Zeit später erhält der Arbeitgeber einen Krankenschein der Arbeitnehmerin für die Zeit vom 21.4.2020 bis zum 3.5.2020 und dann für die Zeit vom 4.5.2020 bis 11.6.2020 wegen einer anderen Krankheit. Dann (ab 12.6.2020) wird die Mitarbeiterin (Ärztin) schwanger und es gilt das Beschäftigungsverbot. Es wurde die ganze Zeit Kurzarbeit abgerechnet. Ist das korrekt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen