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§-41c-Meldung,zu niedriger Lohnsteuereinbehalt

Von 2017 bis 2020 wurde bei einer Arbeitnehmerin zu Unrecht Kindergartenzuschlag in Höhe von 65 € gezahlt. Dies wurde von der DRV-Prüfung (zu Recht) beanstandet. Über die Prüferin wurde die Nachzahlung der SV-Beiträge vorgenommen. 1. Frage) Wie kann die Berichtigung der LSt vorgenommen werden ? 2. Frage) Was kann der Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer a) brutto und b) netto einbehalten?
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