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Arbeitgeber,verstorben,Lohnzahlung

Unternehmer A ist am 15.06.2021 überraschend verstorben. A war offenbar überschuldet. Erben gibt es nicht. Deshalb kümmert sich (vorerst) ein Nachlassverwalter um die Abwicklung des Unternehmens. U hatte fünf Arbeitnehmer, die bisher keinen Lohn für Juni 2021 erhalten haben. Es ist fraglich, ob noch Zahlungen erfolgen werden. Beim Nachlassverwalter sind zwischenzeitlich einige Anfragen der Arbeitsagentur eingegangen, die Arbeits- bzw. Verdienstbescheinigungen für die Arbeitnehmer anfordert. Der Nachlassverwalter beauftragt nun den Steuerberater S, alle notwendigen Arbeiten im Lohnbereich zu erledigen, insbesondere die Löhne für Juni abzurechnen und die entsprechenden Bescheinigungen auszustellen. Für S stellt sich die Frage, wie die Löhne für Juni abzurechnen sind: • Von welchem Lohn ist jeweils auszugehen (0 € oder ggf. anteiliger Lohnanspruch)? • In welcher Höhe ist Lohnsteuer abzuführen? • In welcher Höhe sind SV-Beiträge abzuführen? • Zu welchem Datum sind die Arbeitnehmer abzumelden? • Was ist ggf. sonst zu beachten?
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