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Abfindung,Zusammenballung von Einkünften,§ 34 Abs. 2 EStG

Unser Mandant hat sein Arbeitsverhältnis zum 30.09.2022 gekündigt. Das Arbeitsverhältnis unseres Mandanten wurde daraufhin zum 28.02.2022 per Aufhebungsvertrag beendet. Ab dem 01.10.2021 wird der Mandant freigestellt. Der Mandant erhält monatlich bis zum 28.02.2022 jeweils 14.733 €. Zum 28.02.2022 erhält der Mandant dann eine Abfindung in Höhe von 142.000 €. Erfüllt diese Abfindung die Voraussetzung der 1/5-Regelung nach § 34 EStG? Unseres Erachtens ja, da unser Mandant zum 30.09.2022 rechtswirksam gekündigt hat und damit das laufende Gehalt in 2022 mit 9 * 14.733 = 132.597 € geringer ist als die erhaltene Abfindung in Höhe von 142.000 €.
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