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Nachversteuerung,Versicherungserstattung

Bei der Firma W fand im Jahr 2018 eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt. Die Firma W hat vier Außendienstmitarbeiter, die jeweils einen Firmenwagen fahren, den sie auch für private Zwecke nutzen dürfen. Die Mitarbeiter haben in den Jahren 2015–2017 jeweils ein handschriftliches Fahrtenbuch geführt. Die Daten aus dem Fahrtenbuch wurden in eine EXCEL-Datei übertragen. Der Lohnsteuerprüfer wollte zum Abgleich der Daten die handschriftlichen Fahrtenbücher sehen. Die handschriftlichen Fahrtenbücher wurden versehentlich im Steuerbüro vernichtet. Nachdem die handschriftlichen Fahrtenbücher nicht vorgelegt werden konnten, hat der Prüfer die Fahrzeuge mit der 1-%-privaten-Kfz-Nutzung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versteuert. Die Arbeitnehmer mussten erhebliche Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für die Jahre 2015–2017 nachzahlen. Nachdem der Fehler im Steuerbüro verursacht wurde, hat die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vom Steuerberater den gesamten Schaden (Lohnsteuer und Sozialversicherung der Arbeitnehmer) übernommen. Nachdem die Versicherung die Lohnsteuer und Sozialversicherung übernommen hatte, wurden die Beträge auch nicht den Arbeitnehmern weiterbelastet. Bei der Lohnsteuerprüfung für die Jahre 2018–2020 möchte nun der Lohnsteuerprüfer bei dem Arbeitnehmern den Vorteil hinsichtlich der nicht Weiterbelastung der Lohnsteuer für die Jahre 2015–2017 nachversteuern. Frage: Kann das Finanzamt den Vorteil für die Arbeitnehmer (Übernahme der Lohnsteuer durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Steuerberaters) nachversteuern?
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