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LSt Pkw GF,Zuzahlung,LSt/USt

Sachverhalt: A GmbH kauft ein E-KFZ, BLP: 50.000 €, Anschaffung 01.09.2020, und überlässt es dem Gesellschafter-Geschäftsführer (B) auch für private Fahrten, dafür wird ein Nutzungsentgelt vereinbart und auch vertraglich in einem Vertrag festgehalten. Diese Entgelt zahlt der B monatlich an die GmbH für die Nutzung. Als BMG sind hier die 0,25 % angesetzt worden; da es nicht zu einer vGA oder zu einer VE kommen soll, wurde sich an die Bemessung anhand der ertragssteuerlichen Ansichten gehalten. Abwandlung 1: Es handelt sich um ein Hybrid und es wurden entsprechend die 0,5 % als Eigennutzung angesetzt, ansonsten Sachverhalt wie oben. Fragen: 1. Ist umsatzsteuerlich auch die BMG das Entgelt gem. § 10 UStG, da es einen Nutzungsvertrag gibt? Oder wird hier auf die 1-%-Methode abgestellt, wenn ja, warum? Da hier nachweislich ein Entgelt vorliegt, welches auch gezahlt wird? 2. Gibt es rechtliche Grundlagen, welche besagen, dass das UStG keine 0,5- und 0,25-%-Methode kennt und wenn ja, woraus geht hervor, dass es die 1-%-Methode der Ertragsteuer kennt? Zusammenfassend ist noch zu erwähnen, dass die 0,25 % bzw. 0,5 % nur als BMG herangezogen worden sind, da es ertragsteuerlich ansonsten Konsequenzen haben würde. Sollte für die USt tatsächlich eine andere BMG gelten, dann teilen Sie uns bitte auch noch mit, wie die USt-Differenz zu verbuchen ist (dies führt ja dann zu einem zusätzlichen Aufwand in der A GmbH?).
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