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Freibetrag Lohnsteuer,ELStAM

Das Finanzamt hat einen Antrag auf einen Lohnsteuerfreibetrag abgelehnt. Der Abhlehnungsbescheid richtet sich an die betreffenden Eheleute. Die Eheleute haben hiergegen Einspruch eingelegt. Es geht sich hierbei nur um einen Freibetrag für den Ehemann. Hätte nur dieser Einspruch einlegen müssen? Es geht sich hierbei auch um ein späteres finanzgerichtliches Verfahren, wer tritt als Kläger auf, die Eheleute oder der Ehemann? Müsste in diesem Kontext der Einspruch dahingehend geändert werden, dass die Ehefrau partiell den Einspruch zurücknimmt?
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