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Überlassung,Fahrrad,Leasing

Ein Mandant hat für seine Mitarbeiter Jobräder geleast – sämtliche Kosten werden den Mitarbeitern in Form einer Gehaltsumwandlung vom Bruttoarbeitslohn abgezogen. Der Arbeitgeber beteiligt sich finanziell überhaupt nicht. Habe ich dann nicht das Problem, dass der Arbeitnehmer wirtschaftlich Leasingnehmer ist, mit der Konsequenz, dass die Gehaltsumwandlung steuerlich nicht anerkannt wird?
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