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Fahrtkostenübernahme durch AG,Car-Sharing-Fahrzeug,§ 3 Nr. 15 EStG

Sachverhalt: Eine Arbeitnehmerin fährt täglich 13 km zur Arbeit und ebenso 13 km wieder nach Hause. Für diese Fahrten nutzt sie nicht den ÖPNV (Kosten monatlich 84 €) sondern aufgrund der Corona-Lage, um sich keinem höheren Infektionsrisiko auszusetzen, ein Car-Sharing-Fahrzeug. Dadurch fallen monatlich ca. 450 € an Kosten an, die der Arbeitgeber erstatten möchte. Frage: Wie kann diese Erstattung möglichst lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bzw. -begünstigt erfolgen?
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