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verdeckte Gewinnausschüttung,materielles Korrespondenzprinzip,verbilligt

Mein Mandant (natürliche Person), ansässig in Deutschland, hält 100 % Anteile an einer in der Schweiz ansässigen AG. Diese Schweizer AG hält 100 % der Anteile einer deutschen GmbH. Mein Mandant möchte die Schweizer AG auflösen und die Anteile der deutschen Gesellschaft in seinem persönlichen Besitz wissen. Hierzu möchte er mit der Schweizer AG einen Kaufvertrag über die Anteile an der deutschen GmbH mit einem Kaufpreis von 1 € abschließen. Der Wert der Anteile an der deutschen GmbH liegt deutlich über 1 €. Kann durch die Bereicherung des Gesellschafters der Schweizer AG, welche durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, in Deutschland eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen? Kann ein Schenkungsteuertatbestand verwirklicht werden (m.E. durch BFH, Urteile vom 13.09.2017 – II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 mittlerweile ausgeschlossen)?
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