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Erbengemeinschaft,Kapitalertragsteuer

Herr F ist im Jahr 2020 verstorben. Zum Erbe gehört auch Kapitalvermögen, welches im Jahr 2020 Einnahmen von rd. 3.000 € erwirtschaftet hat. Hiervon entfallen rd. 1.600 € auf die Erbengemeinschaft. Sparerpauschbeträge wurden von der GbR keine in Anspruch genommen. Die anteiligen Einnahmen unterlagen dem Kapitalertragssteuerabzug. Erbe sind die Ehefrau (3/4) und die beiden Neffen von F (zu je 1/8). Die beiden Neffen leben in der Schweiz. Muss für die Erbengemeinschaft eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung abgegeben werden oder kann darauf verzichtet werden? 
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