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Darlehen,Gesellschafter

Unser Mandant ist an einem Start-Up in der Rechtsform einer GmbH mit rd. 15 % beteiligt. Des Weiteren hat er noch im Rahmen eines Darlehens Geld in das Unternehmen gegeben. Das Darlehen droht nun auszufallen. Die Frage lautet nun: Wie kann der totale Verlust des Darlehens steuerlich berücksichtigt werden (als Verlustabzug bis zu jährlich 20.000 €, oder kann der Verlust sogar mit anderen Einkünften verrechnet werden)? Kann die Forderung, um den Verlust noch vor endgültiger Insolvenz zu realisieren, mit 1 € verkauft werden (ggf. auch Verkauf an nahestehende Person)?
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