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§ 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG,Darlehensverlust,Altforderung

Mein Mandant hat im Jahr 2004 ein privates Darlehen in Höhe von 400.000 CHF an eine schweizerische AG gewährt. Die Zinsen betrugen 4 % p.a. Im Jahr 2019 ist diese Forderung endgültig ausgefallen. Kann dieser Ausfall trotz Gewährung vor Einführung der Abgeltungsteuer in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden?
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