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Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr,Besteuerung wie Kapitallebensversicherung

Meine Mandanten haben 2019 zwei Unfall-Prämien-Rückgewähr-Versicherungen ausbezahlt bekommen. Darin enthalten sind der Rückzahlungsanspruch, ein Bonus und der Schlussgewinn. Beiträge hierfür wurden v. 01.09.1999 – 01.09.2019 gezahlt. Sind diese Auszahlungen in der Einkommensteuererklärung 2019 anzugeben?
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