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§ 20 Abs. 6 EStG,Ausfallverluste privater Kapitalforderungen

Mandant A hat eine Anleihe der G-GmbH gekauft. Die G-GmbH ist später in die Insolvenz gegangen. A hat die Anleihe gekündigt, um die Forderung aus der Anleihe in der Insolvenztabelle anzumelden. Gleichzeitig wird er die Forderung verkaufen, wobei der Kaufpreis erst feststeht, wenn die Insolvenzquote feststeht. Gilt der neue § 20 Abs. 6 S. 6 EStG auch für Anleihen? Ist der geltend zu machende Verlust auf 20.000 € jährlich begrenzt (mit Verlustvortrag), weil es sich um die teilweise Uneinbringlichkeit einer Forderung handelt? Oder gilt diese Limitierung nicht für (ursprünglich) Anleiheforderungen? Bei einem Verkauf wäre das Limit m.E. nicht anwendbar gewesen, wenn der Verkauf zu einem Veräußerungserlös geführt hätte. Wenn es allerdings keinen Markt gibt und der Preis nur symbolisch ist, stellt es m.E. die Übertragung eines wertlosen Wirtschaftsguts dar. Das Wertpapier gibt es in diesem Fall inzwischen nicht mehr, da die Anleihe gekündigt wurde.
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