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Tausch,Fusion

Mandant A hat in den letzten drei Jahren von seinem Arbeitgeber (Firma X) 200 Aktien erworben. Die Firma Y kauft jetzt die Firma X und bietet jedem Shareholder für jede ihrer Aktien 220 $ und 0,91 Anteile ihrer Aktien. Aktueller Aktienwert der Firma X liegt bei 250 $. Frage: 1. Wenn der Mandant A das Angebot annimmt, muss A den Veräußerungsgewinn als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern? Richtig? 2. Wenn der Mandant A das o. a. Angebot über den Aktienverkauf nicht annimmt, ist dann steuerlich aufgrund des Verkaufs der Firma trotzdem ein Veräußerungsgewinn zum Zeitpunkt des Verkaufs der Firma zu versteuern?
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