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Einkommensteuer,Tarifliche Einkommensteuer,Unternehmerischer Einfluss

Unser Mandant war bis 2013 Geschäftsführer an einer KG. Im Jahr 2013 ist er in Rente gegangen und war weiterhin mit mehr als 1 % an der KG beteiligt. Bis heute ist er unentgeltlich für die KG aktiv beruflich tätig und hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung. Das zuständige Finanzamt zweifelt dennoch die aktive berufliche Tätigkeit unseres Mandanten in der KG ab 2014 an. Uns stellen sich nun folgende Fragen: 1. Kann die aktive berufliche Tätigkeit durch eine Anstellung unseres Mandanten auf Minijob-Basis bzw. als Aushilfe glaubwürdig nachgewiesen werden? 2. Reicht die Anstellung unseres Mandanten auf Minijob-Basis bzw. als Aushilfe in dieser KG als Nachweis zur aktiven beruflichen Tätigkeit aus?
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