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Darlehensgewährung,Zwischenschaltung Kapitalgesellschaft,Zwischenschaltung Personengesellschaft

X ist Geschäftsführer der F-GmbH & Co. KG. Diese ist eine Tochter der K-KG, welche wiederum Tochter der K-GmbH ist. Operativ ist X nur bei der F GmbH & Co. KG tätig. X bekommt das Angebot, dass er an der Entwicklung der K-GmbH, welche die Holding ist, partizipieren kann. Dies soll derart geschehen, dass er dieser Gesellschaft ein Darlehen über 4 Mio. € gibt. Dieses soll nachrangig sein, um einen höheren Zins zu rechtfertigen. Als Zins sind ggf. 10 % im Gespräch. Später soll dieses Darlehen zurückgeführt werden, und bei positiver Geschäftsentwicklung soll ggf. ein Bonus gewährt werden. Laut Gesellschafterauskunft der K-GmbH soll es sich nicht um ein partiarisches Darlehen handeln, sondern ein klassisches Darlehen vorliegen. Hierzu hat X folgende Überlegungen: Er könnte 1 Mio. € Eigenkapital aufbringen, welches verliehen werden könnte. Weitere 3 Mio. € würde er zinsgünstig bei der Bank aufnehmen. Er möchte aber keinen Durchgriff auf das Privatvermögen und gleichzeitig Steuern sparen. Daher ist zum Schutz des Privatvermögens eine Unternehmensgründung geplant. Folgende Ideen: A. Eine bereits bestehende GmbH ohne operatives Geschäft gehört dem X. Diese könnte das Geld aufnehmen und weiterverleihen, und das Eigenkapital könnte per Kapitalerhöhung in die GmbH gebracht werden und von dort aus verliehen werden. B. Gründung einer GmbH & Co. KG, alleiniger Kommanditist ist X. Die KG nimmt das Geld bei der Bank auf, und das Eigenkapital wird ebenfalls eingebracht zum Zweck der Weiterverleihung. Fragen: 1. Wie ist das Darlehen an die K-GmbH steuerlich einzuordnen? 2. Wie sind die Varianten A und B steuerlich einzuordnen? Macht es bei B einen Unterschied, ob eine vermögensverwaltende KG oder eine gewerbliche Prägung vorliegt?
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