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KGaA,Kommanditaktionär

Unser Mandant hat 2014 Aktien an einer KGaA erworben, welche im Jahr 2019 mit Gewinn veräußert wurden. Der erworbene Anteil lag bei ca. 1 % des Kapitals. Meine Fragen hierzu: Wie erfolgt die laufende Besteuerung seit 2014 bis 2019? Er ist nicht bei der unbeschränkt steuerpflichtigen KG beteiligt, sondern hält als Kommanditaktionär/Teilhafter diese Anteile. Wie erfolgt die Besteuerung im Jahr 2019 bei Verkauf? Welche Einkunftsart ist hier relevant? Unterliegt der Gewinn der Abgeltungssteuer aus Kapitaleinkünften oder Teileinkünfteverfahren? Oder ist der Verkauf trotz Gewinns nicht steuerpflichtig – weil es sich hier um sonstige Einkünfte handelt?
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