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Gesellschafterwechsel,Gewinnbezugsrecht Verkäufer,Einkünfte § 17 oder § 20 EStG

Unser Mandant hat im Jahr 2020 100-%-GmbH-Anteile erworben. In dem notariellen Kaufvertrag wurde vereinbart: „Das Gewinnbezugsrecht aus dem abgetretenen Geschäftsanteil steht dem Käufer ab 01.01.2021 zu. Die Gewinne, die bis einschließlich 31.12.2020 erwirtschaftet werden, stehen den Verkäufern zu. Sie werden vollständig im Jahre 2021 als Dividende ausgeschüttet. Der Käufer verpflichtet sich, erforderlichenfalls entsprechende Gesellschafterbeschlüsse zu fassen.“ Wie ist hier im Jahr 2020 bzw. 2021 vorzugehen, und wann sind welche Beschlüsse von wem zu fassen?
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