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§ 20 EStG,§ 43 EStG,Kapitalertragsteuerabzug

Unsere Mandantschaft ist eine GmbH & Co. KG und besitzt Immobilien, die sie an Privatpersonen vermietet. Die Privatpersonen müssen bei Mietbeginn die übliche Kaution hinterlegen. Jetzt die folgende Frage: Die Kautionen wurden nicht über eigens angelegte Sparbücher (separat für jeden Mieter) angelegt, sondern selbst verwahrt. Die Zinsen wurden zum marktüblichen Zinssatz ermittelt. Muss für diese Zinsen nun Kapitalertragsteuer und SolZ einbehalten und an das Finanzamt abgeführt und müssen darüber hinaus entsprechende Steuerbescheinigungen erteilt werden (ähnlich dem Prinzip von Banken)? Oder kann auf den Einbehalt der KapESt verzichtet werden und lediglich ein Schreiben an die Mieter erfolgen, welches beinhaltet, dass Kapitalerträge steuerpflichtig sind?
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