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Auszahlung,Lebensversicherung,Altvertrag

Eine Mandant lässt sich eine im Jahr 1984 abgeschlossene LV drei Monate vor Ende der Laufzeit vorzeitig auszahlen, um die Herstellung einer Mietwohnung nach Abriss einer bestehenden Halle zu finanzieren. Problem: Die Auszahlung erfolgte auf ein Girokonto, und die Kosten sind (in mehr als ausreichender Höhe) vor Auszahlung und mehr als 30 Tage nach der Auszahlung abgeflossen. Ist es richtig, dass dadurch die gesamte Lebensversicherung steuerpflichtig und die Beiträge nicht begünstigt werden, obwohl die Auszahlung nach Ablauf der Versicherung (also innerhalb der nächsten drei Monate) steuerfrei hätte erfolgen können?
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