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GmbH-Geschäftsführer,Insolvenz,Bürgschaft

Meine Mandantin ist zu 50 % an einer GmbH beteiligt und gleichzeitig Geschäftsführerin. Diese GmbH ist seit 2020 in Insolvenz. Aufgrund einer bestehenden Bürgschaft der Bank wurde meine Mandantin in Anspruch genommen und hat 32.500 € und damit Kreditmittel der GmbH ausgeglichen. Außerdem hatte sie Rechtsanwaltskosten als Beratung im Zusammenhang mit der anstehenden Insolvenz. Inwieweit sind die Bürgschaften und Rechtsanwaltskosten in der Einkommensteuererklärung meiner Mandantin abzugsfähig? Fällt alles zusammen mit dem Wegfall des Stammkapitals unter § 17 EStG? Oder sind es Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Geschäftsführergehalt? In welchem Jahr muss der Ansatz erfolgen, wenn die Zahlungen in zwei Jahre fallen?
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