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Barausgleich,Abgeltungsteuer

Im Rahmen der Fusion des Unternehmens 2019 des Arbeitgebers erhielt unser Mandant (Geschäftsführer) neben Aktien an dem neuen Unternehmen einen Barausgleich pro Anteil. Dieser Barausgleich wird vom Finanzamt voll als Kapitalertrag erfasst. Im Jahr 2013 fand aber im Zusammenhang mit dem Verkauf des Unternehmens ein management-buy-in durch unseren Mandanten statt (Reinvestment aus dem Verkaufserlös der bisherigen Anteile). Das Finanzamt verweigert den Ansatz des Reinvestments 2013 als Anschaffungskosten bei der Einkunftsermittlung 2019 mit Verweis auf das Urteil des FG Münster vom 9.10.2018, 2 K 3516/17, und das anhängige BFH-Verfahren VIII R 44/18. Ist das korrekt?
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