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Kapitalertragsteuer,partiarisches Darlehen

Eine Handelsgesellschaft mit der Rechtsform einer GmbH hat ein partiarisches Darlehen von einer Privatperson in Deutschland (kein Gesellschafter) aufgenommen zwecks Finanzierung eines bestimmten Handelsgeschäfts. Die Zinsen sind nicht als bestimmter Prozentsatz des Darlehensbetrags vereinbart, sondern ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns aus diesem Handelsgeschäft (Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis) soll vereinbarungsgemäß an den Darlehensgeber ausgezahlt werden. Die GmbH möchte nun den vereinbarten Prozentsatz am Gewinn an den Darlehensgeber auszahlen. Frage: Kann die GmbH den vereinbarten Anteil des Gewinns an den Darlehensgeber überweisen, oder besteht für die GmbH die Pflicht (wie bei einer Bank), die Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag einzubehalten und diese an das Finanzamt zu melden und abzuführen?
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